Stehen Wespen unter Naturschutz?

Dieser Artikel über den Naturschutz von Wespen ist Teil 3 der Serie über Wespenbekämpfung. Hier geht es zur Übersicht aller 15 Ratgeber.

Wir klären auf, welche Schutzmaßnahmen für Wespen gelten und wie man die Tiere gemäß Naturschutz behandeln darf. Weiterhin beleuchten wir Bußgelder und den Nutzwert der Insekten für den Menschen. Zu guter Letzt finden Sie hilfreiche Tipps gegen Wespen im Haus und was ein Schädlingsbekämpfer tun kann

Welchen Nutzwert hat die Wespe?

Wespen sind großartige Schädlingsbekämpfer. Sie essen mit Vorliebe Raupen, Blattläuse oder Mücken. Diese eiweißreichen Insekten werden vor allem an die hungrige Larvenbrut verfüttert. Landwirte und Gartenbesitzer wissen diese wertvollen Dienste zu schätzen und freuen sich über höhere Erträge und gesündere Pflanzen. Weiterhin beschleunigt sie den Zersetzungsprozess abgestorbener Bäume im Wald. Totholz ist ideales Baumaterial für Wespennester!

Wespen Naturschutz Nestbau Totholz
Wespen stehen unter Naturschutz. Einer der Nutzwerte dieser Insekten besteht darin, dass für Nestbau Totholz verwendet wird.

Nachteilig ist, dass die (Deutsche und die Gemeine) Wespe auch eiweißreiche Wurst und Schinken vom Frühstückstisch klaut. Diese unliebsame Form der Beschaffungskriminalität und ihr schmerzhafter Stich haben den Wespen zu Unrecht ein negatives Image eingebracht. Allerdings sind dies lediglich 2 von über 600 Wespenarten. Der Rest lässt den Menschen in Frieden, lebt meist solitär und nicht staatenbildend. Das bedeutet, dass ein Weibchen alleine für die Brut zuständig ist, während die beiden anderen Wespenarten riesige Kolonien mit tausenden Wespen gründen.

Tipp: Wenn Sie sich durch aggressive Insekten am Frühstückstisch belästigt fühlen, dann empfehlen wir den Einsatz von Nelkenöl als Hausmittel gegen Wespen. Dessen Duft vertreibt die Tiere auf natürliche Weise.

Naturschutz: Bundesnaturschutzgesetz greift bei Wespen

Wespen sind wild lebende Tiere und dürfen nach dem Bundesnaturschutzgesetz nicht mutwillig beunruhigt, gefangen, verletzt oder getötet werden (siehe § 39 Abs. Nr. 1 BNatSchG). Einige Wespenarten, wie etwa Hornissen stehen sogar unter strengem Naturschutz.

Die Nester dürfen gemäß Naturschutzgesetz ebenfalls nicht beschädigt, zerstört oder umgesetzt werden. Für das Umsetzen eines besonders geschützten Wespennestes (beispielsweise bei Hornissen) ist eine Genehmigung vom Umweltamt erforderlich.

Sondergenemhigungen werden nur dann erteilt, wenn der Naturschutz der Wespen eine unzumutbare Belastung für Einzelpersonen mit sich bringt. Beispielsweise wenn Allergiker ein Wespennest im Dachboden oder Rollladenkasten melden oder sich die Insekten im Kindergarten ansiedeln.

Das Umsetzen oder Entfernen muss durch geschultes Personal, Imker oder einen professionellen Schädlingsbekämpfer erfolgen. Privatpersonen dürfen lediglich im Winter verlassene Nester entfernen, wenn keine Tiere mehr gefährdet werden.

Wer sich dem Naturschutzgesetz für Wespen widersetzt und die Insekten, Nester oder ganze Völker tötet und dabei erwischt wird, muss mit hohen Strafen rechnen. Zum Teil sanktionieren die einzelnen Bundesländer diese Straftat mit Bußgeldern von mehreren 10.000€.

Wespen Naturschutz Nest umsiedeln
Da Wespen unter Naturschutz stehen, darf man das Nest nur in dringenden Fällen von Fachpersonal umsiedeln lassen. Sonst drohen hohe Strafen und Bußgelder.

Bußgelder für das Töten von Wespen und die Zerstörung der Nester

Die einzelnen Bundesländer erheben Bußgelder in unterschiedlicher Höhe für Zuwiderhandlung gegen den Naturschutz. Die nachfolgende Tabelle listet die maximalen Strafen auf und gilt

  • für grundloses Fangen, Verletzen oder Töten
  • für grundloses Beschädigen oder Zerstören der Wespennester

Die Spalte „Geschützte Wespe“ steht für besonders geschützte Wespenarten, wie beispielsweise Kreiselwespen oder Knopfhornwespen. Diese Tiere unterliegen nach BNatSchG § 44 Abs. 1 Nr. 1 und 3 einem speziellen Naturschutz.

BundeslandNormale WespeGeschütze Wespe
Baden-Württemberg15.000 €50.000 €
Bayern5.000 €50.000 €
Berlin5.000 €50.000 €
Brandenburg13.000 €65.000 €
Bremen5.000 €50.000 €
Hamburg5.000 €50.000 €
Hessen5.000 €50.000 €
Mecklenburg-Vorpommern20.000 €20.000 €
Niedersachsen5.000 €50.000 €
Nordrhein-Westfalen50.000 €50.000 €
Rheinland-Pfalz5.000 €5.000 €
Saarland10.000 €10.000 €
Sachsen5.000 €50.000 €
Sachsen-Anhalt5.000 €50.000 €
Schleswig-Holstein5.000 €50.000 €
Thüringen50.000 €50.000 €

Tipp: Mit einem Vogelnistkasten können Sie die natürlichen Fressfeinde der Wespen im Garten ansiedeln. Diese machen nicht nur Jagd auf die gelbschwarzen Insekten, sondern vertilgen auch eine Vielzahl weiterer Schädlinge, wie Buchsbaumzünsler, Raupen und Larven

Naturschutz beachten: Was hilft gegen ein Wespennest am Haus?

Wenn Sie ein Wespennest am Haus entdecken, sollten Sie dieses in Ruhe lassen und sich in einem Umkreis von fünf Metern fernhalten. Stören Sie die Tiere, dann kann deren Verteidigungsmechanismus dazu führen, dass Sie von einer Vielzahl an Wespen gestochen werden. Beherzigen Sie unbedingt folgende Tipps:

  • Das Abspritzen des Wespennestes mit einem Wasserschlauch führt zu aggressiven Reaktionen und ist verboten.
  • Halten Sie Kinder fern
  • Hektische Bewegungen in Nestnähe alarmieren die Tiere.
  • Rauch vom Grill oder Benzinrasenmäher erregt die schwarzgelben Insekten.
  • Vermeiden Sie Erschütterungen am Nest. Klopfen, Hämmern, Trampeln sind in eigenem Interesse zu unterlassen.
  • Verstellen Sie nicht die Einflugschneise oder den Landeplatz.

Ein Schädlingsbekämpfer kann bei einem Wespennest im Dachboden oftmals mit einfachen Mitteln helfen. Das Umlenken von Flugbahnen oder Einwickeln mit Drahtnetzen hilft dabei, dass sich Mensch und Wespe nicht mehr in die Quere kommen.

Letzte Aktualisierung der Produktboxen am: 19.03.2024 | Alle Preise dieser Seite sind inkl. MwSt. zzgl. Versandkosten | Affiliate Links & Bilder entstammen der Amazon Product Advertising API. | Haftungsausschluss: Biozide vorsichtig verwenden. Vor Gebrauch stets Etikett und Produktinformationen lesen.