Dieser Artikel über Kakerlaken in Haus und Wohnung ist Teil 6 der Serie über Schabenbekämpfung. Hier geht es zur Übersicht aller 13 Ratgeber.
Wie kommen Kakerlaken ins Haus?
Kakerlaken finden viele Wege ins Haus und werden nicht nur von unhygienischen Zuständen angezogen. Insbesondere die Kanalisation und Lüftungsrohre sind Verbreitungswege zwischen Wohnungen und Nachbarhäusern. Gibt es einen Kakerlakenbefall in der Nachbarschaft, beispielsweise in Gastronomiebetrieben, kann auch hier sehr schnell ein Übergriff der Kakerlaken auf Nachbargebäude erfolgen.
Im Supermarkt können sich abgelegte Eier in exotischen Obstkisten befinden und so den Weg in die eigenen vier Wände finden. Gleiches gilt für Koffer und Gepäck, dass in tropischen Urlaubsländern durch Kakerlakeneier verunreinigt wird. Hier hilft nur eine Reinigung oder Sichtkontrolle und Umpacken der Einkäufe, bevor man die Eier der Kakerlaken ins Haus einschleppt.
Wie kommen Kakerlaken in die Wohnung?
Wenn die Schaben zum Nachbar wandern, dann ist in Mehrfamilienhäusern zumeist eine Wohnung (oder auch mehrere Wohnungen) in Erdgeschossnähe befallen. Bei Hochhäusern sind die oberen Etagen üblicherweise nicht von Kakerlaken betroffen, außer man schleppt sich selbst unbemerkt Eier ein. In besonders heißen Sommern können sich die Küchenschaben soweit entwickeln, dass sie flugfähig werden. Allerdings ermöglichen die verkümmerten Flügel nur einen Gleitflug auf Balkone der unteren Etagen. Sind erst einmal Nachbarwohnungen befallen, dann können sich Kakerlaken auch auf weitere Wohnungen des gleichen Gebäudes ausbreiten. Im Nachhinein ist oftmals schwer oder gar nicht feststellbar, wo die Insektenplage ihren Ursprung hatte.
Wie kann man den Befall mit Schaben erkennen?
Den Befall einer Wohnung mit Schaben erkennen Sie selten an lebenden Tieren. Diese sind nämlich äußerst scheu und trauen sich nur nachts aus ihrem Versteck. Wenn Ihnen am Tage eine Kakerlake über den Weg läuft, dann ist dies ein Zeichen dafür, dass sich die Insekten bereits massiv in der Wohnung ausgebreitet haben. Kakerlakenbefall erkennen Sie häufiger an toten Tieren, Überresten der Häutung, abgelegten Eipaketen in Nestnähe oder Kotspuren. Haben Sie im Haus einen Befall mit Schaben entdeckt, dann sollten Sie schnell mit der Bekämpfung beginnen, da sich diese Insekten explosionsartig vermehren können.
Wie Sie Kakerlaken richtig bekämpfen – Unsere Tipps: Die chemische Bekämpfung von Kakerlaken sollte nur durch Kammerjäger erfolgen. In jedem Fall ist Schnelligkeit gefragt, da sich die Insekten sehr schnell vermehren. Sie können jedoch den Ursachen für einen Schabenbefall vorbeugen und den Schaben die Lebensgrundlage nehmen. Säubern Sie Stellen mit Hautresten, Eipaketen und toten Tieren gründlich und dichten Sie alle offenen Ritzen ab. Es ist ebenfalls sinnvoll im Haus Schabenfallen, Köderdosen und Schabengel vor den Schlupfwinkeln auszulegen, um die Stärke des Befalls und die Schabenart zu ermitteln. Dazu haben sich folgende Produkte bewährt:
Schädlingsplage im Haus: Sind Küchenschaben meldepflichtig?
Küchenschaben sind für Gewerbetreibende immer meldepflichtig. Hier geht man von einer Gesundheitsgefahr für die Kunden aus. Besonders in der Gastronomie sind Lebensmittel durch Schaben schnell verunreinigt und stellen dann eine Gesundheitsgefahr für den Mensch dar. Es ist daher zwingend erforderlich, dass das Gesundheitsamt eingeschaltet wird.
Privatpersonen müssen einen Befall mit Küchenschaben im eigenen Haus nicht melden, sich aber um die Beseitigung kümmern. Kommt ein Hauseigentümer trotz Aufforderung durch seinen Mieter einer Schädlingsbekämpfung nicht nach, dann muss der Mieter dem Gesundheitsamt die Küchenschaben in der Wohnung melden.
Was sagt das Mietrecht zu Kakerlaken in der Mietwohnung?
Das Mietrecht spielt bei Schabenbefall in einer Mietwohnung eine wichtige Rolle. So gibt es Gerichtsurteile, die dem Mieter die Möglichkeit zur außerordentlichen Kündigung oder Mietminderung einräumen, wenn auch nach längerer Zeit die Kakerlaken vom Vermieter nicht bekämpft wurden. Setzen Sie dem Vermieter dazu eine schriftliche Frist zur Mängelbeseitigung mit konkretem Datum. Befindet sich im Mietvertrag eine Klausel, die festlegt, dass der Mieter auf eigene Kosten die Wohnung von Ungeziefer, wie Kakerlaken, frei halten muss, so ist diese unwirksam (Az. 45 C 35/01).
Wer zahlt die Kosten für den Kammerjäger?
Die Kosten für einen Kammerjäger belaufen sich je nach Aufwand auf ca. 150 bis 300€. Bei einmaliger Schädlingsbekämpfung im Haus zahlt diese Rechnung der Vermieter (Az. 307 S 17/00). Als Mieter müssen Sie nur für die Kosten aufkommen, wenn Sie den Schädlingsbefall mit Kakerlaken selbst zu verantworten haben und der Vermieter dies nachweisen kann. Ein solcher Fall wäre bei mangelnder Hygiene gegeben, wenn die Wohnung nachweislich vermüllt war. Es ist nicht zulässig die Kosten einer Kakerlaken Schädlingsbekämpfung durch den Kammerjäger als Betriebskosten auf den Mieter umzulegen. Lediglich regelmäßige, vorbeugende Maßnahmen zur Schädlingsprohylaxe im Haus können gemäß Az. 32 C 358/96 auf den Mieter übertragen werden.
Muss man Bernstein Waldschaben im Haus bekämpfen?
Die Bernstein Waldschaben gehören zu den wenigen Kakerlaken die fliegen können. Sie leben eigentlich in der Natur und sind einige der wenigen tagaktiven Schabenarten. Abends werden Sie vom Licht der Häuser und Wohnungen angezogen und verirren sich schon einmal in menschliche Behausungen. Aufgrund der Ähnlichkeit mit der Deutschen Schabe werden die beiden Insekten leicht verwechselt. Sie lassen sich aber über das Nackenschild leicht als Schabenart erkennen. Bernstein Waldschaben müssen Sie glücklicherweise nicht bekämpfen. Diese Schabenarten übertragen keine Krankheiten auf den Menschen und vermehren sich auch nicht invasiv, wie beispielsweise die Küchenschabe. Da die bevorzugte Nahrungsquelle verrottete Pflanzenreste sind geht der Bernstein Waldschabe im Haus schnell die Nahrungsquelle aus und sie verhungert einfach.
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