Dieser Artikel über Kosten für den Kammerjäger beim Einsatz gegen Kakerlaken ist Teil 11 der Serie über Schabenbekämpfung. Hier geht es zur Übersicht aller 13 Ratgeber.
Ein Kammerjäger ist Experte in der Schädlingsbekämpfung, wegen der hohen Kosten aber nicht ganz billig. Da Küchenschaben Krankheiten übertragen können und sich explosionsartig vermehren, ist professionelle Hilfe jedoch sinnvoll. Dies gilt insbesondere dann, wenn Hausmittel gegen Kakerlaken versagt haben und auch das Schaben Töten mittels Giftköder nach vier bis sechs Wochen nicht die gewünschten Erfolge bringt.
Dringen die Küchenschaben in Gaststätten oder andere Gewerbe ein, dann besteht sogar wegen drohender Gesundheitsgefahr eine Kakerlaken Meldepflicht beim Gesundheitsamt. Damit einher geht die Pflicht zur schnellstmöglichen Beseitigung der Insektenplage, andernfalls drohen hohe Kosten durch Einkommensausfälle. Weiterhin kann der Kammerjäger mit seinem Fachwissen eine effektive Strategie zur Bekämpfung anwenden und weiß, welche Dosis in Abhängigkeit von Gift und Schabenart wirksam ist.
Was kostet der Kammerjäger bei Kakerlaken?
Die Frage nach den Kosten für einen Kammerjäger lassen sich nicht pauschal beantworten. Der Preis setzt sich aus verschiedenen Faktoren zusammen. Neben der Arbeitszeit und dem Aufwand der Schädlingsbekämpfung hängt dies auch von der Bausubstanz ab. Kakerlaken in Altbauten mit vielen Hohlräumen und Ritzen sind deutlich schwerer zu bekämpfen als in Neubauten. Muss der Kammerjäger mehrmals anrücken, dann wirkt sich auch die Anfahrt negativ auf die Kosten aus.
Spar-Tipp: Prinzipiell ist es sinnvoll, vor der Beauftragung einen Preisvergleich mehrerer Anbieter durchzuführen. Schicken Sie dazu eine Email, mit Bildern der zu bekämpfenden Kakerlaken und der Wohnung, sowie Quadratmeterangaben an mehrere Kammerjäger. Anhand der Antworten können Sie nicht nur die Preise vergleichen, sondern bekommen auch einen guten Ersteindruck davon, wie gut man sich um seine Kunden kümmert. Es ist nicht ungewöhnlich, dass einige Anbieter mit hoher Auslastung einfach einen überteuerten Preis nennen.
Als Richtwert können Sie für die Kammerjäger Kosten 100€ bis 150€ pro Stunde rechnen und dazu noch den Preis für die Schädlingsbekämpfungsmittel der Kakerlaken addieren. Liegt ein Angebot deutlich darüber ist es überteuert und Sie sollten die Finger davon lassen.
Wie Sie Kakerlaken richtig bekämpfen – Unsere Tipps: Die chemische Bekämpfung von Kakerlaken sollte nur durch Kammerjäger erfolgen. In jedem Fall ist Schnelligkeit gefragt, da sich die Insekten sehr schnell vermehren. Sie können jedoch den Ursachen für einen Schabenbefall vorbeugen und den Schaben die Lebensgrundlage nehmen. Säubern Sie Stellen mit Hautresten, Eipaketen und toten Tieren gründlich und dichten Sie alle offenen Ritzen ab. Es ist ebenfalls sinnvoll im Haus Schabenfallen, Köderdosen und Schabengel vor den Schlupfwinkeln auszulegen, um die Stärke des Befalls und die Schabenart zu ermitteln. Dazu haben sich folgende Produkte bewährt:
Wer trägt die Kosten des Kammerjägers?
Grundsätzlich trägt immer der Eigentümer die Kosten für den Kammerjäger. Als Mieter müssen Sie Ihrem Vermieter den Schabenbefall schnellstmöglich melden und schriftlich eine Frist zur Beseitigung der Kakerlaken setzen. Wer hier nicht schnell genug handelt, macht sich gegenüber dem Eigentümer schlimmstenfalls schadensersatzpflichtig. Reagiert der Vermieter nicht und gerät in Verzug, kann der Mieter den Kammerjäger beauftragen und den Rechnungspreis vom Vermieter einfordern. Eine eigenhändige Schädlingsbeseitigung sollte in dem Fall nicht durchgeführt werden. Wird dabei die Wohnung durch das Kakerlaken Gift unbewohnbar, dann muss der Mieter für den verursachten Schaden haften.
Die Unannehmlichkeiten durch einen Schabenbefall können zur Mietminderung oder gar einer fristlosen Kündigung berechtigen. Auch hat man Anspruch auf eine Ersatzunterkunft, solange die Mietwohnung mit Gift kontaminiert ist.
Ist der Mieter für den Schabenbefall verantwortlich, beispielsweise durch mangelnde Hygiene und Vermüllung der Wohnung, dann muss er ebenfalls die Kosten für den Kammerjäger bezahlen. Voraussetzung ist aber, dass der Vermieter das schuldhafte Verhalten beweisen kann.
Die Kosten für eine regelmäßige Prophylaxe mit Giftködern gegen Kakerlaken kann sogar im Mietvertrag auf den Mieter umgelegt werden. Dieser Fall trifft jedoch nur VOR einem Befall zu. Es ist jedoch nicht legitim, dies bei einem bestehenden Schabenbefall zu tun. Ebenso ist eine Klausel unwirksam, wenn der Mietvertrag die Kosten zur Ungezieferbeseitigung bei einem Befall auf den Mieter abwälzt.
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