Naturschutz: Bis 65.000€ Strafe für das Töten von Hornissen

Dieser Artikel über Naturschutz und Strafe für das Töten von Hornissen ist Teil 3 der Serie über Hornissenbekämpfung. Hier geht es zur Übersicht aller 9 Ratgeber.

Wenn Sie auf dem Grundstück ein Hornissennest entdecken, oder Hornissen in der Wohnung haben, dürfen Sie die Tiere und Behausungen nicht einfach entfernen oder töten. Die Insekten stehen nämlich unter strengem Naturschutz. Was dies bedeutet und welche Bußgelder bei einer Schändung der Insekten drohen, erklären wir in diesem Ratgeber.

Bundesartenschutzverortnung stellt Hornissen unter Naturschutz

Hornissen zählen zu den besonders geschützten Arten nach der Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV). Demnach ist es verboten diese geschützten Tiere anzulocken, zu fangen, ihnen nachzustellen oder sie gar zu töten. Dabei ist es wegen dem Naturschutz der Hornissen laut §4 BArtSchV auch explizit verboten, folgende Hilfsmittel zu verwenden:

  • Netze, Fallen, Leim, Klebstoffe und der Einsatz lebender Tiere als Lockmittel
  • Künstliche Lichtquellen, Spiegel und Leuchtvorrichtungen
  • Akustische, elektronische oder elektrische Geräte
  • Der Einsatz von Betäubungsmitteln oder Giftködern zum töten, sowie das Begasen oder Ausräuchern


Die Bundesartenschutzverordnung verbietet auch noch weitere Hilfsmittel und Handlungen, allerdings wird wohl niemand mit der Schrotflinte auf die ca. 3cm langen Insekten schießen oder Sprengstoff zum Töten einsetzen. Vereinfacht gesagt lässt sich der Naturschutz bei Hornissen wie folgt zusammen fassen:

Hornissen Töten Naturschutz
Hornissen Töten ist streng untersagt. Die Insekten stehen unter Naturschutz. Mit einem Nistkasten, kann man einen geeigneten Platz vorgeben und hält die Tiere von Rollladen und Dachboden fern.

Man darf den Tieren nichts antun, außer man hat eine Sondergenehmigung von den zuständigen Behörden ausgestellt bekommen. Diese beschränkt sich aber üblicherweise darauf, dass Feuerwehr oder Kammerjäger das Hornissennest an einen geeigneten Platz umsetzen dürfen. Andernfalls drohen hohe Strafen.

Tipp: Mit einem Nistkasten bzw. Insektenhotel können Sie den Hornissen ein Nest an einer geeigneten Stelle anbieten. So verirren sich die Tiere nicht in Rollladenkästen oder auf den Dachboden.

Bußgeldkatalog für das Töten der Hornissen

Da die Hornissen unter Naturschutz stehen, ist es dem Gesetzgeber erlaubt, hohe Strafen für die Nichtbeachtung des Artenschutzes zu verhängen. Wer beispielsweise eine Hornissenkönig oder gleich das ganze Hornissenvolk tötet, muss mit einem Strafverfahren rechnen. In diesem kann eine Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren und eine Geldstrafe verhängt werden. Die Kosten des Bußgeldes ist abhängig vom Bundesland und lässt sich der nachfolgenden Liste entnehmen:

  • Bußgeld bis zu 5.000 €: Rheinland-Pfalz
  • Bußgeld bis zu 10.000 €: Saarland
  • Bußgeld bis zu 20.000 €: Mecklenburg-Vorpommern
  • Bußgeld bis zu 50.000 €: Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, Nieder-Sachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen
  • Bußgeld bis zu 65.000 €: Brandenburg


Tipp: Mit dem Geruch von Nelkenöl halten Sie Terrasse und Wohnung frei von Hornissen.

Hornissenplage im Haus – Was erlaubt das Naturschutzgesetz?

Wer in Haus oder Wohnung unter Hornissen leidet und diese nicht töten darf, der muss andere Wege finden. Doch was erlaubt der Naturschutz und ist es möglich ein Hornissennest umzusiedeln?

In Ausnahmefällen, wenn eine unmittelbare Gefährdung vorliegt, gestattet die zuständige Naturschutzbehörde eine Umsiedelung durch geschulte Spezialisten. Als anerkannte Spezialisten für den Umgang mit Hornissen gelten:

  • Feuerwehrleute
  • Hornissenberater
  • Imker
  • Kammerjäger
  • Naturschützer


Oftmals ist eine Umsiedlung der Insekten aber gar nicht nötig. Sichtblenden, Flugumleitungen oder Fliegendraht-Käfige können durch den Fachmann angebracht werden und den Kontakt zwischen Mensch und Tier unterbinden. Bei besonderen Gefährdungslagen und im Falle dass sich das Hornissennest nicht umsiedeln lässt, kann die Naturschutzbehörde das Töten der Hornissen erlauben. Der Einsatz von Kammerjägern schlägt dabei mit Kosten von ca. 200€ zu Buche.

Hornisse töten Artenschutz
Eine Hornisse zu töten ist wegen dem Artenschutz verboten. Auch das Umsiedeln bedarf einer behördlichen Genehmigung.

Tipps zum Zusammenleben mit Hornissen

Wenn einem die Behörde wegen dem Naturschutz das Töten der Hornissen oder Umsetzen der Insekten verbietet, bleibt nur das Zusammenleben als Alternative übrig. Hierbei gibt es einige Regeln zu beachten, damit sich die Schädlinge nicht gestört fühlen und aggressiv werden. Gerade im Umkreis von ca. fünf Metern rund um das Hornissennest können die Tiere die Königin verteidigen und stechen. Hier gilt:

  • Behindern Sie niemals die Flugbahn der Insekten.
  • Halten Sie sich vom Nesteingang und dem Wabenbau fern. Führen Sie hier keine Veränderungen durch.
  • Laufen Sie nicht Barfuß in der Nähe von Fallobst.
  • Pusten Sie fliegende Insekten oder deren Einflugloch nicht an.
  • Vermeiden Sie heftige oder hektische Bewegungen am Nest und in der Nähe der Tiere.
  • Vermeiden Sie starke Erschütterungen und Rasenmähen im Umkreis von 5 Metern.
  • Verwenden Sie Fliegengitter an Fenster und Türen.


Hinweis: Spätestens im Winter stirbt das Hornissenvolk von selbst und verlassen das Nest. Lediglich die Hornissenkönigin überwintert bis in den Frühling. Mit etwas Geduld löst sich das Problem also von allein und Sie müssen keine Hornissen töten, die unter Naturschutz stehen.

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