Kakerlaken Meldepflicht: Muss man Schabenbefall melden?

Dieser Artikel zur Kakerlaken Meldepflicht ist Teil 5 der Serie über Schabenbekämpfung. Hier geht es zur Übersicht aller 13 Ratgeber.

Küchenschaben sind Ungeziefer, die infektiöse Krankheiten verbreiten und sich rasend schnell vermehren können. Besonders die Exkremente sind gefährlich für die Gesundheit des Menschen. Deshalb muss bei einem Schabenbefall umgehend reagiert werden. Wann und welche Meldepflicht für Kakerlaken besteht, erfahren Sie im folgenden Beitrag.

Wann gilt für Kakerlaken Meldepflicht?

Für Kakerlaken liegt Meldepflicht beim Gesundheitsamt vor, wenn Art und Umfang dies erfordern. Dazu unterscheidet man den Befall in Privatwohnungen und im Gastgewerbe. Im gewerblichen Bereich besteht eine gesetzliche Meldepflicht für Kakerlaken, da hier von einer Gesundheitsgefahr für Kunden auszugehen ist. Es ist daher umgehend die Behörde zu informieren. Etwas komplexer sind die Situation und der Ablauf für Privathaushalte:

  • Bei einem großen Schabenbefall muss zunächst der Vermieter benachrichtigt werden.
  • Aufgabe des Hausbesitzers oder Grundstückseigentümers ist die Bekämpfung der Insektenplage. Diese Pflicht kann eigenhändig oder durch einen Kammerjäger erledigt werden.
  • Wird der Vermieter nicht tätig, dann muss der Mieter den Befall mit Kakerlaken beim Gesundheitsamt melden.
Kakerlaken Meldepflicht
Kakerlaken Meldepflicht: Gewerbetreibende müssen den Schabenbefall beim zuständigen Gesundheitsamt melden.

Meldepflicht für Kakerlaken in Berlin und Wien

Kakerlaken treten vorwiegend in städtischen Gebieten mit dichter Besiedlung auf und seltener auf dem Land. In Wien und Berlin existieren daher strikte behördliche Vorgaben, wie und wann Schaben gemeldet werden müssen.

Wien: In Wien besteht eine explizite Meldepflicht für Kakerlaken. Dort kann das jeweilige Magistrat die Schädlingsbekämpfung im Namen des Eigentümers vornehmen, wenn dieser untätig bleibt. Die Kosten der Beseitigung und eine Geldstrafe gegen Zuwiderhandlung muss dann der Hausbesitzer bzw. Wohnungseigentümer zahlen.

Berlin: In Berlin existiert eine Verordnung über die Bekämpfung von Gesundheitsschädlingen (SchädlingsbekämpfungsV). Demnach müssen Ratten und in Gemeinschaftseinrichtungen auftretende Schaben, Pharaoameisen und in erheblicher Anzahl auftretende Fliegen beim Gesundheitsamt gemeldet werden.

Hinweis zur Meldepflicht: Es ist ein typisches Verhalten zunächst einmal selbst gegen die Kakerlaken vorzugehen und keine Meldung abzusetzen. Die Bekämpfung der Kakerlake ist oftmals jedoch nur durch Profis zu lösen, dessen Kosten gescheut werden. Ist der Mieter für den Schabenbefall selbst verantwortlich, dann hat er diese Kosten sogar zu tragen. Sind allerdings mehrere Wohnungen in einem Haus befallen, so ist es nahezu unmöglich festzustellen, wer der Verursacher der Kakerlakenplage war und die Kosten werden vom Auftraggeber des Kammerjägers beglichen.

Wie kommt es zum Kakerlakenbefall?

Küchenschaben sind nachtaktiv, Meister des Versteckens und meiden das Licht. Oftmals werden sie daher erst entdeckt, wenn die Population invasionsartig angestiegen ist. Angezogen werden Küchenschaben von offenen und vergammelten Essensresten, sowie Wärme und Feuchtigkeit. Gerade Nassräume und die Küche bietet in menschlichen Behausungen eine optimale Lebensgrundlage für Küchenschaben.

Allerdings ist mangelnde Hygiene nicht zwingend ein Auslöser für die Schabenplage. Zu den häufigsten Übertragungswegen gehören beispielsweise Versorgungsschächte und die räumliche Nähe zu befallenen Gastgewerben in der Nachbarschaft. Auch exotische Verpackungen aus dem Supermarkt können mit Schabeneiern oder Larven kontaminiert sein.

Wie Sie Kakerlaken richtig bekämpfen – Unsere Tipps: Die chemische Bekämpfung von Kakerlaken sollte nur durch Kammerjäger erfolgen. In jedem Fall ist Schnelligkeit gefragt, da sich die Insekten sehr schnell vermehren. Sie können jedoch den Ursachen für einen Schabenbefall vorbeugen und den Schaben die Lebensgrundlage nehmen. Säubern Sie Stellen mit Hautresten, Eipaketen und toten Tieren gründlich und dichten Sie alle offenen Ritzen ab. Es ist ebenfalls sinnvoll Schabenfallen, Köderdosen und Schabengel vor den Schlupfwinkeln auszulegen, um die Stärke des Befalls und die Schabenart zu ermitteln. Dazu haben sich folgende Produkte bewährt:

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