Ratten Meldepflicht

Dieser Artikel über die Ratten Meldepflicht ist Teil 2 der Ratgeber-Serie zur Rattenbekämpfung. Hier geht es zur Übersicht aller 15 Ratgeber Hier erfahren Sie, ob bei einem Befall mit Ratten Meldepflicht besteht und wie Sie als Mieter oder Eigentümer eines Grundstückes richtig handeln.

Hintergrundwissen zur Ratten Meldepflicht: Die Schadnager findet man oft an Orten, an denen Abfälle von Lebensmitteln in offenen Müll- und Biotonnen oder auf dem Komposthaufen entsorgt werden. Die Gefahr, die diese Schädlinge mit sich bringen, sind Krankheitserreger, die sich durch Anfressen, über Kot und über Urin auf Mensch und Tier übertragen können.

Ratten Meldepflicht: Muss man Ratten melden?

Sobald ein verstärkter Rattenbefall auf einem Grundstück oder Gelände bemerkt wird, muss diese Beobachtung dem zuständigen Ordnungsamt der Gemeinde mitgeteilt werden.

Eine Frist für die Ratten Meldepflicht gibt es allerdings keine, da es schließlich Zeit benötigt, um festzustellen, ob es sich tatsächlich um einen Befall oder nur um vereinzelte Exemplare handelt.

Wenn Sie beim Ordnungsamt Ratten melden möchten, können Sie dies entweder in mündlicher oder in schriftlicher Form tun. Wichtig ist dabei, die Art und Stelle der Beobachtung genau zu beschreiben.

Neben der Ratten Meldepflicht sind Bürger auch zur Vorsorge verpflichtet. Deshalb dürfen keine Essensreste in die Toilette hinuntergespült werden. Auch sollten Futterstellen anderer Tiere für die Schädlinge unzugänglich aufgestellt werden.

Ratten Meldepflicht
Ratten Meldepflicht: Die Schadnager sind meldepflichtig, damit die betroffene Stadt bzw. Gemeinde rechtzeitig umfangreiche Maßnahmen zur Bekämpfung einleiten kann.

Ratten Meldepflicht: Rattenbekämpfung in der Öffentlichkeit

Städte und Gemeinden führen in der Regel 2 bis 3 Mal im Jahr eine Rattenbekämfpung durch, um Risiken für gesundheitliche Beeinträchtigungen durch die Schädlinge zu reduzieren.

Diese erfolgen meist auf öffentlichen Flächen und Gebäuden, sowie an Gewässern und in der Kanalisation, um gegen Kanalratten vorzugehen.

Auf Privatgrundstücken trägt der jeweilige Grundstückbesitzer die Ratten Meldepflicht. Private Haushalte und Gewerbetreibende müssen einen Befall melden, damit die Gemeinde öffentliche Bereiche in der Nähe verstärkt mit Giftködern auslegen kann.

Ratten Meldepflicht auf privatem Grundstück

Haben Grundstückseigentümer einen Rattenbefall auf ihrem privaten Grundstück festgestellt, dann muss das beim Ordnungsamt gemeldet werden.

Die Maßnahmen zur Bekämpfung sind selbst durchzuführen. Es besteht aber die Möglichkeit, eine Rattenbekämpfung durch die Stadt zu beantragen. Die Kosten der Rattenbekämpfung sind dabei dennoch selbst zu tragen und richten sich nach der Menge des benötigten Ködermaterials.

Wenn Mieter einen Schädlingsbefall auf ihrem gemieteten Grundstück feststellen, müssen sie die Nachricht umgehend an ihren Vermieter übermitteln. Dieser ist dazu verpflichtet, entsprechende Maßnahmen zu treffen. Zur Bekämpfung eignen sich Giftköder (Rattengift), die in Köderboxen aufgestellt werden.

Als Grundstückseigentümer ist man dazu verpflichtet, tote Tiere zu beseitigen und Rattenlöcher und Durchtrittsstellen sicher zu verschließen. Es empfiehlt sich außerdem, einen professionellen Schädlingsbekämpfer zu beauftragen, wenn Selbstversuche nicht gelingen.

Ratten Meldepflicht: Welche Unterlagen benötige ich zur Meldung?

Bei der Meldung müssen Sie folgende Angaben machen:

  • Name der mitteilenden Person
  • um welche Schädlingsart es sich handelt
  • welcher Ort (Grundstück, Gebäude etc.) betroffen ist, mit Adresse und Name des Grundstückeigentümers, Vermieters oder Verwalters
  • wann der Haus- bzw. Grundstückseigentümer bereis informiert wurde

Tipps zur Vermeidung von Rattenbefall

  • Müll muss ausschließlich in dafür vorgesehene Abfalleimer entsorgt werden.
  • Abfalleimer müssen fest verschließbar sein.
  • Essensreste haben nichts in der Toilette oder auf dem Kompost im Garten zu suchen.
  • Hygiene im Haus ist das A und O. Offene Stellen (z.B. an Türen und Fenstern), insbesondere in Erdbodennähe sollten verschlossen werden (ggf. mit engmaschigen Gittern).
  • Tiere füttern in Parks ist untersagt, da Speisereste übrig bleiben können, die Schadnager anlocken.

Letzte Aktualisierung der Produktboxen am: 19.03.2024 | Alle Preise dieser Seite sind inkl. MwSt. zzgl. Versandkosten | Affiliate Links & Bilder entstammen der Amazon Product Advertising API. | Haftungsausschluss: Biozide vorsichtig verwenden. Vor Gebrauch stets Etikett und Produktinformationen lesen.