Ratten im Keller bekämpfen

Dieser Artikel zum Thema „Ratten im Keller bekämpfen“ ist Teil 4 der Ratgeber-Serie zur Rattenbekämpfung. Hier geht es zur Übersicht aller 15 Ratgeber.

In diesem Ratgeber erfahren Sie

  • an welchen Anzeichen Sie einen Befall erkennen
  • wie Sie Ratten im Keller bekämpfen
  • ob ein Befall meldepflichtig ist und wann eine Mietminderung in Betracht kommt.

Ratten im Keller bekämpfen – Anzeichen

Typische Anzeichen für Ratten im Keller sind insbesondere ihre spindelförmigen Kot-Spuren. Diese verteilen sich teilweise sogar im Haus oder auf dem Dachboden.

Wenn Sie irgendwo in ihrem Haus Kot-Spuren entdecken, sollten Sie einen Sicht-Test zur Feststellung der Frische des Befalls machen. Ist der Kot weich und glänzend, dann wissen Sie, dass er noch frisch ist und dass sich aktuell Ratten im Keller aufhalten.

Ein weiteres Indiz für einen Befall ist der Geruch nach beißendem Ammoniak, der durch die Ausscheidungen und toten Tiere entsteht.

Bei einem Befall werden Sie auch Nagespuren finden. Mit ihren Schneidezähnen schaffen die Tiere es, viele Materialien zu durchbeißen, wie z.B. Bleche aus Aluminium, Mörtel, Rohre, Elektronik-Kabel, gelagerte Möbel auf dem Dachboden und auch Nahrungsmittel, die offen gelagert werden (z.B. Kartoffel-Säcke im Keller).

Weiterhin sind Schmierspuren ein eindeutiges Anzeichen für einen Befall im Keller. Die Tiere verwenden nämlich immer dieselben Laufwege. Während sie sich fortbewegen ist ihr Körper immer in Berührung mit der überquerten Bodenfläche. Zusammen mit Schmutz- und Staubablagerungen entstehen aus dem Körperfett Schmierspuren mit sichtbaren Fußabdrücken.

Können Sie solche Anzeichen in Ihrem Haus entdecken? Dann sollten Sie umgehend die Ratten im Keller bekämpfen.

Ratten im Keller bekämpfen
Ratten im Keller bekämpfen:Wer Schädlinge in seinem Keller findet, der sollte schnell handeln, um schwere Schäden am Gebäude und an der eigenen Gesundheit zu vermeiden.

So können Sie Ratten im Keller bekämpfen

Möchten Sie Ratten im Keller bekämpfen, müssen Sie zunächst herausfinden, woher die Tiere eigentlich kommen. Meist sind Gerüche von offen gelagerten Lebensmitteln Grund, weshalb über undichte Rohre oder Öffnungen Ratten ins Haus gelangen.

Eine Vorratskammer oder der Hausmüll im Keller sollten deshalb immer unzugänglich aufbewahrt werden, um einen Befall vorzubeugen.

Ist es bereits zu spät, heißt es, einen kühlen Kopf zu bewahren und Gegenmaßnahmen zu ergreifen.

Lebendfallen

Mit Lebendfallen können Sie vereinzelte Ratten im Keller bekämpfen. Stellen Sie die Köderboxen inklusive Fraß-Köder im Keller auf und kontrollieren Sie diese zwei mal am Tag. Gefangene Tiere können an anderen Orten ausgesetzt werden.

Schlagfallen und Rattengift

Schlagfallen funktionieren wie die Lebenfallen mit Ködern. Allerdings haben Sie für die Tiere einen tödlichen Ausgang. Rattengift enthält einen Wirkstoff, der die Blutgerinnung der Tiere hemmt. Dadurch verbluten sie innerlich langsam.

Hausmittel

Wer die Tiere nicht verletzen, sondern lediglich vertreiben möchte, der kann auch auf Hausmittel gegen Ratten greifen. Diese Hausmittel vertreiben die Tiere über ihren unangenehmen Geruch. Beispiele dafür sind Cayennepfeffer, Katzenstreu und Terpentin.

Wegen Krankheitsgefahr: Sind Ratten im Keller meldepflichtig?

Ratten gelten als Schädlinge, da sie gefährliche Krankheitserreger über Anfraß von Lebensmitteln, ihren Kot und Urin auf den Menschen übertragen können.

Ist ein verstärkter Befall auf einem Grundstück oder Gelände festgestellt worden, dann hat der Grundstückseigentümer einer Ratten-Meldepflicht nachzugehen.

Ratten im Keller sind meldepflichtig – genauso wie an anderen Geländen, Gewässern oder an öffentlichen Schauplätzen.

Der Eigentümer des befallenen Grundstücks ist selbstständig dafür verantwortlich, den Befall beim zuständigen Ordnungsamt zu melden und Maßnahmen zur Bekämpfung der Plage zu ergreifen. Die Kosten für die Schädlingsbekämpfung muss er selbst tragen.

Hinweis zum Mietrecht bei Ratten im Keller

Wird die Gebrauchstauglichkeit des gemieteten Kellers aufgrund eines Schädlingsbefalls erheblich beeinträchtigt, kann eine Mietminderung durch den Mieterbeantragt werden.

Wann eine Mietminderung (nicht) denkbar ist

Ein Kellerraum ist kein Wohnraum, weshalb das geringe Aufkommen von Ungeziefer geduldet wird. Liegen nur banale Gründe wie vereinzelte Mäuse, Spinnen oder Spinnenweben vor, kommt eine Mietminderung nicht in Betracht.

Der Anlass für eine Mietminderung ist nur dann gegeben, wenn der Mieter den Keller nicht so nutzen kann, wie es im Mietvertrag festgehalten ist.

Ist der Kellerraum allerdings dermaßen in einem nicht-nutzbaren Zustand, ist der Vermieter dazu verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen. Allerdings ist auch der Mieter dazu berufen, im Falle eines Befalls einzuschreiten.

Letzte Aktualisierung der Produktboxen am: 27.07.2024 | Alle Preise dieser Seite sind inkl. MwSt. zzgl. Versandkosten | Affiliate Links & Bilder entstammen der Amazon Product Advertising API. | Haftungsausschluss: Biozide vorsichtig verwenden. Vor Gebrauch stets Etikett und Produktinformationen lesen.